FAQ

FAQ – wir liefern Ihnen Antworten!

Informationen für Klienten und Angehörige: Oft ergeben sich zu Beginn der Versorgung viele Fragen. Die meisten werden Ihnen im Rahmen des Erstgesprächs bereits erläutert. Dennoch ist es so, dass man vor Aufregung vieles vergisst.

Aus diesem Grund haben wir für Sie die wichtigsten Fragen in dieser Übersicht zusammengefasst.

Wie gestaltet sich ein Erstgespräch?

Im Rahmen des Erstgesprächs werden mit Ihnen alle Ambulanten Leistungen und Kostenzusammensetzungen besprochen. Ebenfalls wird der Klient/Klientin/ Angehörige vollumfänglich beraten und die Pflegesituation aufgenommen und eingeschätzt. Die Leistungen werden gemeinsam abgestimmt, daraufhin erfolgt die Erstellung des Kostenvoranschlages.

Wie stelle ich auf Sach- oder Kombileistungen um?

Vor Versorgungsbeginn ist es zwingend notwendig, bei Ihrer Pflegekasse eine Umstellung von Geldleistungen auf Sach- oder Kombileistungen zu beantragen. Hierzu rufen Sie bitte die Pflegekasse selbstständig an. Diese werden Ihnen ein Formular zusenden, welches von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Im Anschluss senden Sie bitte das Formular an die Pflegekasse zurück. Eine Umstellung kann auch rückwirkend zum Monatsbeginn erfolgen. Auch im Internet kann man die Blanko Formulare ausdrucken, gerne helfen wir Ihnen hierbei.

Wir empfehlen die Kombinationsleistung zu beantragen um Restbeträge der Geldleistung ausgezahlt zu bekommen, wenn vorhanden.

Wie sehen die Leistungskomplexe der Pflegekassen aus?

Pflegedienste arbeiten mit Leistungskomplexen (Pflege-, Betreuungs- und Hauswirtschaftsleistungen). Dies bedeutet Sie buchen einzelne Leistungen, die Sie vereinbart haben. Mit dem Kostenvoranschlag werden Ihnen diese erläutert und besprochen.

Leistungskomplexe sind Leistungen der Pflegekasse. Bei vorhandenen Pflegegrad erfolgt die Abrechnung über diesen! Anträge auf einen Pflegegrad können wir auch jederzeit mit Ihnen stellen.

Welche Leistungen übernimmt die Krankenkasse bei Verordnung von häuslicher Krankenpflege?

Leistungen der Krankenkasse – Verordnung häuslicher Krankenpflege (medizinische Behandlungspflege):

  • Insulingabe und Blutzucker messen
  • Medikamente richten und/oder verabreichen
  • Wundverbände jeglicher Art
  • Kompressionsstrümpfe oder –verbände
  • Injektionen verabreichen (Spritzen)
  • Versorgung nach Krankenhausaufenthalt, wenn kein Pflegegrad besteht sind z.B. Leistungen Ihrer Krankenkasse. Um die Maßnahmen durchzuführen, benötigen wir von Ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung über häusliche Krankenpflege. Hierzu unterscheiden wir Erst- und Folgeverordnung. Beide müssen spätestens am 3. Werktag des Versorgungsbeginns bei Ihrer Krankenkasse vorliegen. Erstverordnungen gelten in der Regel 14 Tage, die Folgeverordnung richtet sich nach der durchgeführten Maßnahme. Wundverbände müssen alle 4 Wochen neu beantragt werden, für alle Weiteren sind längere Intervalle vorgesehen.

Die Kosten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen und sind unabhängig vom Pflegegrad.

Wie sehen die Pflegediensteinsätze in der Regel aus?

Der Pflegedienst kommt zum jeweiligen Klienten, erledigt die gebuchten Leistungen und fährt danach seine Tour weiter zum nächsten Klienten. Wir sind nicht an Stunden gebunden. Es sei denn es wird stundenweise Betreuung vereinbart und gebucht. Die Dauer unserer Einsätze richten sich immer nach Art und Umfang der Leistungen.

Die Leistungen, die Sie buchen beinhalten als Beispiel nicht automatisch die Zubereitung der Nahrung, Müllentsorgung, Medikamentengabe usw., wenn Sie lediglich die Pflege gebucht haben. Jedoch können Sie alles gerne hinzunehmen.

Wir beraten Sie gerne.

Wann muss ein Einsatz abgesagt werden?

Um eine wirtschaftliche Tour zu planen und Privatkosten zu vermeiden – bitten wir um Absagen der Einsätze 24 Stunden im Voraus. Denn unsere Pflegekräfte werden eingeplant und kommen zu Ihnen wie vereinbart. Sollten Sie nicht anwesend sein, sind wir verpflichtet dem nachzugehen, um ggf. einen Notfall zu erkennen, es kam auch schon zu Polizei- und Rettungsdiensteinsätzen.

Nicht abgesagte Anfahrten werden Ihnen Privat in Rechnung gestellt. Es sind auch nach Rücksprache einmalige Zeitverschiebungen möglich, wenn Sie ggf. einen Arzttermin haben und eine frühere Anfahrt benötigen. Melden Sie sich für Verschiebungen frühzeitig im Pflegedienstbüro. Auch wenn das Büro nicht mehr besetzt ist, werden Sie automatisch an die diensthabende Kraft weitergeleitet.

Für Notfälle ist ausschließlich die Rettungsleitstelle zu konsultieren.

Wie gestaltet sich die Pflegedokumentation?

Die Pflegedokumentation ist unser Nachweis für die erbrachten Leistungen und Grundlage zur Abrechnung. Sie dient auch dem Infofluss zwischen den Mitarbeitern. Die Dokumentation ist Eigentum des Pflegedienstes. Diese nehmen wir auch nach Beendigung des Vertrages mit und archivieren diese. Bitte nehmen Sie unsere Unterlagen nicht mit in Krankenhäuser oder zu Ärzten. Gerne machen wir Ihnen hiervon Kopien. Auch bei kurzzeitiger Abwesenheit des Klienten, wird die Akte mit in unser Pflegedienstbüro genommen und sicher aufbewahrt. Bitte heften Sie auch ihre eigenen Unterlagen in ihre eigenen Ordner. Die Dokumentation findet überwiegend im Büro digital am PC statt.

Leistungsnachweise und mobile Datenerfassung: Sind die Nachweise unserer Arbeit bei Ihnen zu Hause. Ebenfalls werden diese per mobiler Datenerfassung über das Handy erfasst, hier werden auch Abweichungen dokumentiert und hinterlegt. Sollten mal Leistungen „aus der Reihe/Vereinbarung“ stattfinden, werden auch diese hier festgehalten und im Pflegebericht hinterlegt. Hier können Sie auch die Leistungen selbst nachprüfen. Am Ende des Monats werden die Leistungen durch Ihre Unterschrift bestätigt. Die Leistungen sind unsere Abrechnungsgrundlage. Ebenfalls erfasst das Handy auch die Zeiten der Mitarbeiter.

Wie stellt sich das Team des ambulanten Pflegedienstes Smile auf?

Wir sind ein gemischtes Team aus Frauen und Männern (Mehrzahl Frauen). Gerne berücksichtigen wir Ihre Wünsche zwecks Geschlechtes. Jedoch ist aufgrund verschiedener Faktoren wie z.B. Urlaub, Erkrankung, Schichtwechsel, Schwangerschaft oder Kündigung die Planung nicht immer zu beeinflussen. Auch werden Sie mehrere Kräfte kennen lernen. Wir können ihnen leider keine Bezugspflegekraft stellen. (Auch im Krankenhaus kann man diese Wünsche nicht realisieren).

Hin und wieder sind Auszubildende mit uns auf Tour, weshalb wir zur zweit kommen. Oder es werden neue Kollegen/innen eingearbeitet.

Bitte sind Sie in den heutigen Zeiten für jede Kraft im Pflegeberuf dankbar.

Was tun, wenn der Pflegedienst zu spät ist?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es zu krankheits-, verkehrs-, notfall-, wetter- und zwischenfallbedingten Abweichungen von den vereinbarten Zeiten kommen kann. Sollte dies absehbar sein werden sie informiert. Demnach vereinbaren wir auch keine Festzeiten mit Ihnen, diese können wir nicht halten. Wir vereinbaren eine Zeitspanne von einer Stunde Karenzzeit.

Wie gestaltet sich das Thema Schlüsselübergabe?

  • Sie können uns jederzeit einen Schlüssel übergeben. Die Schlüssel werden ausschließlich genutzt, um die vertraglich vereinbarte Pflege durchzuführen. Der Pflegedienst ist berechtigt, die Schlüssel an die jeweiligen Mitarbeiter des Pflegedienstes weiterzugeben.
  • Der Pflegedienst verpflichtet sich, keine Kopien des überlassenen Schlüssels ohne Rücksprache herstellen zu lassen.
  • Der Kunde kann jederzeit ohne Angabe von Gründen die Schlüssel zurückfordern.
  • Der Kunde wird über einen eventuellen Verlust des Schlüssels unverzüglich informiert.
  • Die Haftung für den Verlust des Schlüssels wird beschränkt auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz (siehe § 823 BGB) seitens des Pflegedienstes und seiner Mitarbeiter. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit des Pflegedienstes und seiner Mitarbeiter ist insoweit ausgeschlossen.
  • Das Abschließen der Türe ist durch uns als Pflegedienst in der Regel nicht erlaubt aufgrund Freiheitsentzugs- und Notfalleinsätzen. (Der Patient muss selbst einwilligungsfähig + orientiert sein)
  • Die Schlüssel werden lediglich nummeriert, sodass diese nicht zuzuordnen sind
  • Im Sterbefall: Die Übergabe erfolgt an die im Erstgespräch angegebenen Kontaktpersonen siehe Stammblatt. Wenn dies nicht gegeben ist, wird der Schlüssel vernichtet im 4 Augenprinzip z.B. PDL und deren Stellvertretung. Dies wird dokumentiert.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen - was wird geleistet und was nicht?

Jeder Kunde, der einen Pflegegrad 1-5 hat und zu Hause versorgt wird, hat Anspruch auf Entlastungsleistungen (gem.§45b SGB XI) in Höhe von 125 Euro.

Bei Kunden mit dem Pflegegrad 1 können diese 125 Euro auch in Pflegesachleistungen für körperbezogenen Pflegemaßnahmen umgewandelt werden. Bei Pflegegrad 2-5 dienen die 125 Euro der Entlastungsleistung der Unterstützung im Haushalt, der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder der Entlastung pflegender Angehöriger und können nicht in körperbezogene Pflegemaßnahmen umgewandelt werden.

Der Betrag kann auch für Tages- oder Kurzzeitpfleg,e sowie Pflegedienstleistungen eingesetzt werden. Nicht ausgeschöpfte Beträge können bis Mitte des Folgejahres übertragen werden. Nicht verbrauchte Beträge aus dem Vorjahr verfallen zu diesem Zeitpunkt. Sofern Ihr Budget ausgeschöpft ist, erhalten Sie über den Differenzbetrag eine Privatrechnung.

Ebenso gibt es Betreuung als Sachleistung im Rahmen der häuslichen Pflege (gem. §36 SGB XI). Diese erhalten Pflegebedürftige, die zu Hause von einem Pflegedienst gepflegt werden. Hierzu muss der Kunde bei der Pflegekasse vom Pflegegeld auf „Kombinationsleistung“ umstellen lassen. Hier rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab und der Patient erhält sein restliches Pflegegeld im Folgemonat ausgezahlt.

Bei Kunden, die diese Leistungen in Anspruch nehmen möchten, führen wir gemeinsam im häuslichen Umfeld folgende Maßnahmen durch:

  • Einkaufen von Lebensmitteln und Gegenstände des täglichen Bedarfs
    (keine Beförderung des Kunden im Dienstauto oder im Privatauto!)
  • Gemeinsames Kochen und auch die Vor- und Zubereitung von Mahlzeiten
  • Gemeinsames Reinigen und Aufräumen der Wohnung
    (Saugen, Staub wischen, Böden wischen)
  • Gemeinsames Fenster putzen
    (allerdings nur solche, die ohne Aufstiegshilfe erreicht werden können,
    wir steigen nicht auf Leitern und Stühle)
  • Gemeinsames Geschirr spülen/ Spülmaschine Ein- und Ausräumen
  • Gemeinsames Bett beziehen
  • Gemeinsame Wäsche wechseln, waschen sowie bügeln
  • Müll entsorgen
  • Gemeinsame Reinigung des Kühlschrankes bei alleinlebenden Patienten

Welche Leistungen können Fußläufig übernommen werden?

  • Spaziergänge sowie Begleitung zum Friedhof (fußläufig erreichbar)
  • Begleitung bei kulturellen oder anderen Veranstaltungen,
  • auch zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakt (fußläufig erreichbar)

Welche Betreuungs- und Beschäftigungsleisten werden angeboten?

  • Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags
  • Hilfe bei der Entwicklung und Aufrechterhaltung der Tagesstruktur
  • Hilfe zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-/Nachtrhythmus
  • Unterstützung bei der räumlichen und zeitlichen Orientierung
  • Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung
  • Unterstützung bei Hobby und Spiel

Welche Arbeiten werden definitiv nicht angeboten?

  • Treppenhäuser reinigen
  • Reinigen von Balkonen und Geländer
  • Arbeiten im Außenbereich
  • Garten und Pflanzarbeiten
  • Straße fegen oder Schnee schieben

Die oben aufgeführten Arbeiten sind nur auf die Pflegeperson bezogen, und nicht auf weitere im Haushalt lebende Angehörige! Da ein begrenztes finanzielles Budget zur Verfügung steht, sehen wir uns nicht im Stande, ganze Häuser und Wohnungen für Sie zu reinigen, da unser Augenmerk auf wirklich benötigte Leistungen liegt. Hierfür sind spezielle Reinigungsfirmen zu engagieren. Wir möchten Sie bitten, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um einen Vororttermin zu vereinbaren, um die anfallenden Arbeiten/Leistungen und die betreffenden Räumlichkeiten gemeinsam festzulegen, um in Zukunft Diskussionsbedarf zu vermeiden. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dann von uns über die zu verrichtenden Leistungen eingewiesen.

Wie können Sie uns mit Hilfsmitteln unterstützen?

Das Erstgespräch ist eine Erst- und Momentaufnahme, in der wir vieles organisieren.

Im Verlauf der Pflege stellen wir jedoch oftmals fest, dass weitere Hilfsmittel benötigt werden. Oder auch weil der Klient sich körperlich verändert. Grundsätzlich gelten für die ambulante Pflege die gleichen Schutzziele und Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, wie in stationären Einrichtungen. Ihre Häuslichkeit wird demnach zu unserem Arbeitsplatz.

Die Durchführung der Pflege in der Häuslichkeit ist u. a. davon gekennzeichnet, dass im Regelfall eine Person allein tätig wird. Unternehmensleitungen müssen daher die notwendige Unterstützung für die Beschäftigten, sowie die Beschaffung benötigten Materials auch kurzfristig sicherstellen können.

Das beinhaltet eine Anpassung an die vorliegende individuelle häusliche Situation. Aus diesem Grund bitten wir um Ihre Zusammenarbeit bei der Versorgung mit arbeitserleichternden Hilfsmitteln (Pflegebett, Einlegerahmen, Rutschbrett, Lifter, Toilettenstühle, Toilettensitzerhöhung, Rollator, Badewannenlifter, Duschstühle, Haltegriffe, Beistelltische etc.).

Diese werden Ihnen, mit einer kleinen Pauschale, durch Ihre Kranken- und Pflegekasse zur Verfügung gestellt und können durch uns und den Hausarzt verordnet werden. Das führt meist zu einer Umgestaltung Ihres häuslichen Umfeldes. Hierzu beraten wir Sie gern.

Verweigern die zu versorgenden Personen bestimmte notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen (z. B. Hilfsmitteleinsatz), – was ihr gutes Recht ist – und es gibt keine andere Möglichkeit, das angestrebte Schutzziel für die Beschäftigten zu erreichen, kann der Versorgungsauftrag aus Sicht von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nicht angenommen werden.

Bei laufendem Versorgungsauftrag sind wir verpflichtet bei unzureichender Kooperation aus versicherungstechnischen Gründen und Arbeitsschutzmaßnahmen den Vertrag zu beenden. Die Berufsgenossenschaften prüfen uns ebenfalls regelmäßig auf Einhaltung des Arbeitsschutzes unserer Beschäftigten.

Auch wenn die Durchführung der Pflege in privater Häuslichkeit geleistet wird, ist die Unternehmensleitung in der Pflicht, sich um die Arbeitsbedingungen ihrer Beschäftigten zu kümmern. Dies ist an manchen Stellen beim Hilfsmittelmanagement komplexer und komplizierter als in einer stationären Einrichtung.

Unfallverhütung: Ebenfalls bitten wir darum auch außerhalb der Wohnung ebenfalls auf Eigen- und Fremdschutz zu achten, durch gute Lichtquellen, Wintereinsätze (Antirutschmatten, Schneeräumung, Salzstreuung usw.) sodass den Beschäftigten und Ihnen bei den Einsätzen nichts passiert und ein Unfall verhütet wird.

Pflegehilfsmittel sind Hilfsmittel, die Ihnen über ein Budget von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt werden (40 € pro Monat).

  • Handschuhe
  • Händedesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionsmittel
  • Bettschutzeinlagen, usw.

Einen vorgefertigten Antrag dafür bekommen Sie bei der Neuaufnahme. Sie können selbst entscheiden, welchen Versorger Sie wünschen (Curabox, Sanitätshäuser, Apotheken).

Sie haben Fragen zur Abrechnung?

Die BFS ist unser Abrechnungszentrum. Das Abrechnungszentrum rechnet sämtliche Leistungen, die wir bei Ihnen erbracht haben, für uns mit Ihnen ab.

Wann rechnen wir ab?

Wir rechnen immer in der ersten Woche eines Monats die Leistungen des Vormonats mit den einzelnen Kostenträgern ab. Nach Prüfung der Rechnungsunterlagen durch die Abrechnungszentren der Kostenträger, erhalten wir unsere Vergütung. Nachdem die Vergütung an den Pflegedienst ausbezahlt wurde, erhält der Patient sein anteiliges Pflegegeld, das kann mitunter 1-2 Monate verzögert erfolgen.

Eine verzögerte Auszahlung Ihres Pflegegeldes liegt meist an der Bearbeitungszeit der Kostenträger, denn wir sind ebenso auf zeitnahe Abrechnung angewiesen, um laufende Kosten zu decken.

Werden Sie oder Ihr Angehöriger durch einen Pflegedienst versorgt, ist eine Umstellung des Pflegegeldes auf Kombi- oder Sachleistungen zwingend notwendig, um eine sachgerechte Abrechnung zu gewährleisten.

Sollten Sie nicht zeitnah den Bezug des Pflegegeldes umgestellt haben, werden Sie von der Pflegekasse gebeten das ausbezahlte Pflegegeld zurückzuzahlen, nach Ihrer Rückzahlung werden die ausstehenden Rechnungen mit dem Pflegedienst durch die Pflegekasse beglichen und Sie erhalten danach Ihr anteiliges Pflegegeld zurückgezahlt. In seltenen Fällen erfolgt eine Verrechnung mit den folgenden Monaten. Sollte keine Umstellung erfolgen, werden wir Ihnen die von uns erbrachten Leistungen privat in Rechnung stellen. Hierzu ist anzumerken, dass das Pflegegeld deutlich geringer ist, als die Leistungen der Pflegekasse, die Sie bei einer Umstellung auf Kombi- oder Sachleistungen erhalten.

Ist ein SEPA-Lastschriftmandat möglich?

Für die in Rechnung gestellten Leistungen können Sie auch ein SEPA-Lastschriftmandat ausfüllen, damit die Beträge durch die BFS (Abrechnungszentrum) eingezogen werden.

Welche Investitionskosten gibt es?

Unter Investitionskosten in der Pflege versteht man alle Kostenfaktoren, die für Anschaffung, Nutzung und Erhaltung von Gebäuden und Anlagen, Fuhrpark anfallen, sofern sie wesentlich für den Betrieb der Pflegeeinrichtung sind. Darunter fallen auch Kaufpreise, Miete und Pacht oder die Errichtung eines Gebäudes oder der Kauf technischer Anlagen. Sie sind Betriebsausgaben des Pflegedienstes und werden nicht vom Land getragen, diese werden privat abgerechnet (siehe Kostenvoranschlag).

Was ist der Ausbildungsumlagezuschlag?

Ist die Refinanzierung der Pflegeausbildung für zukünftige Pflegekräfte und müssen durch die Pflegeeinrichtungen in ein Landesfonds eingezahlt werden. Siehe Kostenvoranschlag. Der Zuschlag errechnet sich über ihre gebuchten Leistungen.

Welche Serviceleistungen werden angeboten?

Sind Leistungen, die wir auf ihren Wunsch gerne erbringen, aber nicht im regulären Leistungskatalog liegen, diese werden Privatberechnet.

Verwaltungspauschalen: Wir kümmern uns um die ordnungsgemäße Ausstellung und Beantragungen der Verordnungen häuslicher Krankenpflege, faxen einen Vordruck an Ihren Hausarzt, übernehmen die Abholung und die Einreichung dieser, bei Ihrer Krankenkasse. Das ist mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Hierfür erheben wir privat Gebühren.

Medikamente: Wir richten einmal in der Woche Ihre Medikamente, dazu ist es notwendig fehlende Medikamente über Rezepte bei Ihrem Hausarzt zu bestellen. Ebenso ist es notwendig Veränderungen Ihrer Medikation mit Ärzten zu besprechen und Änderungen zu planen.

Die Verwaltung erledigt Dinge, die Sie erstmal zu Hause nicht direkt sehen. Hierfür erheben wir eine monatliche Gebühr von 30 € pauschal. Ein Pauschalbetrag bedeutet auch, dass der Betrag dann erhoben wird, selbst wenn z. B. durch vorzeitigen Abbruch der Pflege – im laufenden Monat die Leistung bereits erbracht wurde. Das kürzt nicht den Betrag.

Mit Herz & einem Lächeln.

Sie möchten mehr über uns und unsere Arbeit erfahren, haben Rückfragen oder möchten uns als Ihren Pflegedienst beauftragen? Gerne stehen wir Ihnen jederzeit zur Seite – nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir freuen uns auf Sie!